
Teilbereich des Bezeichnungsschutzes für Banken. Die Bez. »Volksbank« oder eine Bez., in der das Wort »Volksbank« enthalten ist, dürfen nur Banken (neu) aufnehmen, die in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) betrieb en werden und einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören. Die BaFin entscheidet in Zweifelsfällen.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/volksbank-bezeichnungsschutz/volks
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